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| FAQ - Wasserrutschen |
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| Welche Normen gelten für Wasserrutschen? |
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Für Wasserrutschen mit einer Abgangshöhe von über 200 cm gilt die EN1069,
bei Höhen darunter findet zurzeit noch die EN1176 Anwendung. |
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| Warum müssen Wasserrutschen im höherwertigen V4A-Stahl gefertigt werden? |
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| Wasserrutschen müssen nicht zwingend im höher legierten Edelstahl V4A gefertigt werden. Dies ist nur dann erforderlich, wenn sie im Chlorwasserbereich oder in Meeresnähe eingesetzt werden. Hier können nur hochlegierten Edelstähle V4A (1.4571 oder 1.4404) eingesetzt werden, da nur diese eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen die aggressiven Chlor- und Salzbestandteile dieser Medien bieten. Demzufolge kann bei Naturbädern oder anderen natürlichen Süsswassergewässern die Edelstahlgüte V2A (1.4301) eingesetzt werden. |
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| Welche Wassertiefe muss am Eintauchbereich vorhanden sein? |
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| Fallhöhe am Rutschenauslauf |
erforderliche Wassertiefe |
| 0 bis 200 mm |
min. 1000 mm (min. 800 max.
1200 für die Typen 1 und 2) |
| 600 mm |
min. 1800 mm |
| 1500 mm |
min. 4500 mm |
| › 1500 mm |
min. 4500 mm |
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| Wasserrutschen - mit oder ohne Wasser? |
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| Bei geradlinigen Kleinwasserrutschen bis 2 Meter Höhe und entsprechendem Rutschenwinkel kann auf eine Wasserzuführung verzichtet werden. Bei allen anderen Wasserrutschen ist dies jedoch notwendig. |
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| Welche Wassermenge wird benötigt? |
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Die jeweils benötigte Wassermenge ist von vielen Faktoren wie Rutschenlänge, -typ und -winkel abhängig.
Als Faustregel zur Ermittlung der benötigten Wassermenge kann folgende Formel genutzt werden:
Rutschenbreite x 350 = Liter/min. |
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| Welche Pumpe bzw. Zuleitung ist erforderlich? |
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| Die notwendige Pumpenleistung und der Querschnitt der Zuleitung sind von vielen Faktoren, wie z.B. benötigter Wassermenge, Leitungslänge bzw. -querschnitt und Förderhöhe abhängig. Wir empfehlen Ihnen die benötigte Pumpenleistung und Zuleitung von Ihrem atlantics Team ermitteln zu lassen. |
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| Wird bei Wasserrutschen ein Sicherheitsbereich am Rutschenauslauf benötigt? |
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| Ja, bei Wasserrutschen wird dieser als so genannter Eintauchbereich bezeichnet, der als Sicherheitsbereich am Rutschenauslauf vorgeschrieben ist. Die erforderliche Größe und Kennzeichnung des Eintauchbereiches richtet sich nach dem Rutschentyp. Bietet das vorhandene Schwimmbecken keinen ausreichenden Platz für einen Eintauchbereich, besteht die Möglichkeit eine Rutsche mit integriertem Landebecken getrennt vom Schwimmbecken zu errichten. |
| Direkter Kontakt |
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